Sailing Five Oceans

SKS Praxiskurse, Mitsegeln, SKS Theorie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.11.2021

  1. Teilnahmevoraussetzung

1.1. Alle SKS Praxistörns, Meilentörns und Mitsegelangebote sind reine Nichtraucher-Törns.

1.2. Die Beteiligung an einem Segeltörn ist eine sportliche Freizeitaktivität. Hieran teilnehmen kann nur, wer körperlich und geistig gesund ist, keine ansteckenden Krankheiten hat und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen des Schiffsführers birgt die Fahrt mit einem Segelboot immer ein Restrisiko.

Für den Fall, dass ein Teilnehmer obige Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich die Segelschule vor, den Teilnehmer nicht mit an Bord zu nehmen bzw. diesen von Bord zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr entsteht dadurch nicht. Dem Teilnehmer steht es frei, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ an.

1.3. Der Teilnehmer erkennt durch seine Bestätigung der AGB bei der Buchung diese AGB an. Er erkennt an, dass es sich bei dem gebuchten Segeltörn nicht um eine Pauschalreise handelt, sondern dass er Crewmitglied auf einem Segelboot ist und an einem Segeltörn mit sportlichem Charakter teilnimmt und keinen Beförderungsvertrag abschließt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet das Recht auf Mitbenutzung des Schiffes und der Dienstleistung des Schiffsführers/Skippers, der beratend zur Seite steht.

  1. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme, des per E-Mail oder anderem digitalen Wege (z.B. Whatsapp) unterbreiteten Angebots der Segelschule durch den Kunden zustande.

2.2. Die Darstellung unseres Angebots auf unserer Website stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. So können z.B. Törnziele nicht garantiert werden.

2.3. Mit der Antwort auf die Anfrage des Kunden bietet die Segelschule den Abschluss eines Charter- und Schulungsvertrages verbindlich an. Die Segelschule ist für den Zeitraum von 6 Tagen an das unterbreitete Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Anfragende den Eingang der Törnbuchung per E-Mail oder auf anderem digitalen Wege (z.B. Whatsapp) bestätigen.

2.4. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Sollten Online-Angaben zum Törn- oder Schulungsangebot falsch gewesen sein, so behält sich die Segelschule vor, diese nachträglich zu korrigieren.

Wird die Mindestteilnehmerzahl von drei Personen bis 14 Tage vor Beginn des Törns nicht erreicht, werden die Teilnehmer benachrichtigt, dass die Fahrt nicht stattfinden kann. In diesem Falle wird eine bereits geleistete Zahlung an den Teilnehmer erstattet. Ein weitergehender Anspruch seitens der Teilnehmer besteht nicht. Die Segelschule behält sich vor, auch mit weniger als 3 Teilnehmern den Törn durchzuführen.

2.5. Der Törnteilnehmer verpflichtet sich, eine Anzahlung von 25% der Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung auf das Konto der Segelschule zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 1 Monat vor Törnbeginn fällig.

  1. Leistungen der Segelschule

3.1. Der Vertrag berechtigt den Teilnehmer zur tätigen Mitreise während der gebuchten Zeit in dem gebuchten Revier auf dem Schulungsboot in einer Doppelkabine unter Leitung eines Skippers und zur Teilnahme an der praktischen Ausbildung auf dem Schiff.

3.2. Segelreisen und Ausbildungsfahrten sind keine Pauschalreisen. Die Teilnahmegebühr enthält keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere durch die Reise entstehende Kosten.

Die Kosten für Diesel und die Hafengebühren werden unter den Teilnehmern aufgeteilt. Der Skipper und (falls vorhanden) der Co-Skipper beteiligen sich nicht an diesen Ausgaben. Die Kosten für Verpflegung werden zwischen allen Mitfahrenden einvernehmlich geteilt. Hierzu verweist die Segelschule auf ein kostenloses Online-Tool, mit dessen Hilfe die Ausgaben verwaltet und schlussendlich ausgeglichen werden können.

3.3. An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Für die rechtzeitige Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte feststehen, dass sich ein Teilnehmer verspätet, sollte dieser frühzeitig die Segelschule darüber in Kenntnis setzen, um einen reibungslosen Ablauf abzustimmen. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadensersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer besteht nicht.

3.4. Die Crew checkt am Anreisetag bei Törns in der Regel zwischen 12:00 Uhr und 18:00 ein und verlässt die Yacht am Abreisetag gegen 15:00 Uhr.

Abweichende Zeiten, die sich z.B. aus dem Prüfungstermin ergeben, werden von der Segelschule – sofern bekannt – mitgeteilt und vom Teilnehmer anerkannt, da die Segelschule keinen Einfluss auf die Prüfungstermine hat.

3.5. Die Crew-Toilette ist gereinigt und die Yacht besenrein von der Crew nach Törnende zu übergeben. Die weitere Endreinigung erfolgt durch die Segelschule. Bei grober Verunreinigung oder nicht gereinigter Toilette wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 100€ erhoben. Schäden, die durch Fehlbedienung, fahrlässig oder grob Fahrlässig entstehen, werden in Rechnung gestellt und sind vom verursachenden Teilnehmer zu begleichen.

3.6. Die Anmeldung zur Prüfung ist nicht Teil des Vertrages. Es liegt somit in der Verantwortung der Teilnehmer, sich rechtzeitig und formal richtig für die gewünschte Prüfung anzumelden. Die Segelschule wird den Teilnehmer dabei auf Wunsch unterstützen. Für ausgefallene Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen übernimmt die Segelschule keine Haftung. Eine Minderung der Teilnahmegebühr oder weitere Ansprüche sind gegenüber der Segelschule nicht möglich. Dieses gilt ebenso für wetterbedingte Ausfälle.

3.7. Die Prüfungs-/Behördengebühren sind im Preis nicht enthalten. Diese werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen mit den Teilnehmern direkt abgerechnet. Die Prüfungskommissionen erheben Spesen, die auf die angemeldeten Prüflinge aufgeteilt und zu begleichen sind. Diese Zahlung der Spesen wird entweder am Prüfungstag geleistet oder vorab vom Prüfungsausschuss in Rechnung gestellt.

Rücktritte von Prüfungen sind im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des rücktretenden Kandidaten und richten sich nach den geltenden Prüfungsordnungen.

3.8. Foto- und Filmmaterial, das während des Aufenthaltes entsteht, darf durch die Segelschule für Werbezwecke online und offline (z. B. Website, Instagram, Flyer) zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt werden.

3.9. Der Teilnehmer ist verpflichtet mit der Yacht und dem Schulungsmaterial sorgsam umzugehen und den während des Törns oder Segelkurses durch sein Verschulden entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern dieser nicht durch die Bootsversicherung beglichen wird.

  1. Seemännische Reiseleitung

4.1. Teilnehmer an Törns/Ausbildungsfahrten erkennen die Weisungsbefugnis des Skippers und (falls vorhanden) des Co-Skipper an. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, den fachlichen Anweisungen des Skippers nach besten Möglichkeiten nachzukommen und bei der Bedienung der Yacht mitzuwirken und die eigene Sicherheit, sowie die der Crew und des Bootes nicht zu gefährden.

4.2. Die Route des Törns, sowohl insgesamt als auch am jeweiligen Tag, wird vom Skipper in Absprache mit der Crew entschieden. Sofern es seemännische oder nautische Gegebenheiten erforderlich machen, kann der Skipper jederzeit Änderungen vornehmen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung.

4.3. Sollte der vereinbarte Zeitplan des Törns wegen höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so übernimmt die Segelschule oder der Skipper keine Haftung für Folgeansprüche.

  1. Haftung

5.1. Den Teilnehmern ist bewusst, dass durch die dem sportlichen Motor- und Segelbootbetrieb innewohnenden Risiko eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie für mitgeführtes Gepäck entstehen kann. Sie verzichten deshalb gegenüber den Mitfahrern auf die Haftung für Fahrlässigkeit.

5.2. Der Segelschule und dem Skipper gegenüber verzichten sie auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), sofern die Segelschule bzw. der Schiffsführer/Skipper nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt.

5.3. Die Segelschule haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten.

5.4. Die Segelschule übernimmt keine Garantie für den Ausbildungserfolg bzw. für das Bestehen von Prüfungen.

  1. Rücktritt durch die Segelschule

6.1. Die Segelschule ist berechtigt vor Beginn und während eines Törns/Ausbildungsfahrt zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder nicht vorhersehbar waren.

Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Unterschreitung der Teilnehmerzahl, unvorhersehbare Nicht-Einsatzbereitschaft des Schiffes, Havarie. Die Teilnehmer werden in diesem Fall umgehend benachrichtigt. Gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche als über bereits geleistete Zahlungen hinaus bestehen nicht. Für Törns/Ausbildungsfahrten, die aufgrund herrschender Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden können oder unterbrochen werden müssen, ist die Segelschule von Ersatzansprüchen frei. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen oder sonstigen Ersatzleistungen.

  1. Weisung des Schiffsführers/Skippers

7.1. Für den Fall, dass ein Teilnehmer die Durchführung der Fahrt/Ausbildung trotz Abmahnung – mündlich oder schriftlich – nachhaltig stört oder die Sicherheit beeinträchtigt, ist der Schiffsführer/Skipper berechtigt, den Teilnehmer des Schiffes zu verweisen.

Eine Verpflichtung auf Rückzahlung der geleisteten Zahlung oder weitere Leistungen und Ersatzansprüche besteht nicht.

Für den Fall, dass ein Teilnehmer die Sicherheit des Schiffes oder der Crew durch sein Verhalten gefährdet, ist die Segelschule berechtigt den Teilnehmer von einzelnen Übungen, Trainingseinheiten oder auch der Teilnahme einer Prüfung auszuschließen. Eine Verpflichtung auf Rückzahlung der geleisteten Zahlung oder weitere Leistungen und Ersatzansprüche besteht nicht.

  1. Rücktritt durch den Teilnehmer

8.1. Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit durch schriftliche Erklärung von der gebuchten Törnteilnahme zurückzutreten.

8.2. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Törnbeginn wird hierfür eine Stornogebühr als pauschaler Ersatz für den Buchungsaufwand und entgangenen Gewinn in Höhe von 25% der Törnpreises erhoben. Bei späterem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 % des Preises als Stornokosten erhoben, bei Rücktritt von weniger als 4 Wochen der Gesamtpreis. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, in Absprache mit der Segelschule eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Es fällt dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ an.

8.3. Der Abschluss einer Reisekostenrücktritts-/ Reiseabbruchsversicherung wird empfohlen.

  1. Gewährleistung

Die Segelschule haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden z.B. Ausflüge etc.

  1. Gerichtsstand, Schriftform, Sonstiges

Gerichtsstand ist Konstanz am Bodensee.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt bestehen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.