SKS Theorie (Fragenteil)

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Fahrregeln in engen Fahrwassern

Das Thema “Enge Fahrwasser” ist ein wichtiger Berührungspunkt zwischen den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Die SeeSchStrO legt fest, dass alle Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen enge Fahrwasser im Sinne der KVR sind. (SR 53) Die KVR bestimmen die (meisten) Regeln für diese engen Fahrwasser. Schauen wir uns die Regeln an.

Zunächst einmal gibt es ein Rechtsfahrgebot in diesen engen Fahrwassern. Jedes Fahrzeug, “das der Richtung des engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist.” Das ist nötig, damit der Platz im engen Fahrwasser gut ausgenutzt wird und vielleicht sogar noch Platz zum Überholen bleibt.

Dann gibt es die Regel, dass Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge und Segelfahrzeuge nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern dürfen, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. (SR 25) (SR 46) Also, wir als Sportbootfahrer weichen den großen Schiffen ja ohnehin standardmäßig aus, aber in engen Fahrwasser ist das besonders wichtig. Wir müssen frühzeitig handeln, damit die Berufsschifffahrt nicht behindert oder zu Ausweichmanövern gezwungen wird.

Das gilt natürlich nicht nur, wenn wir selbst dem Fahrwasser auch folgen, sondern auch, wenn wir das Fahrwasser queren. Wir dürfen diejenigen Fahrzeuge nicht behindern, die auf das Fahrwasser angewiesen sind. Konsequenterweise darf man im engen Fahrwasser natürlich nicht ankern (wenn es die Umstände zulassen, wie es so schön heißt).

In engen Fahrwassern ist die Kollisionsgefahr besonders hoch, weil eben nicht genug Platz zum Ausweichen da ist. Deshalb gelten hier andere Regeln als auf der Hohen See. Diese Regeln sind sehr pragmatisch, insbesondere das Behinderungs-Verbot der kleinen gegenüber den großen Fahrzeugen. Denn die großen Schiffe sind im engen Fahrwasser stark eingeschränkt und es trägt viel zur Sicherheit bei, wenn die Sportbootfahrer sich entsprechend verhalten.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns die Regeln für Verkehrstrennungsgebiete (VTG) an.

Lernkontrolle

Die Fragen, hinter denen ein Kürzel in Klammern steht, sind offizielle Prüfungsfragen.

Was bestimmen die KVR für das Verhalten von Fahrzeugen von weniger als 20 m Länge oder von Segelfahrzeugen im Fahrwasser einer Seeschifffahrtsstraße? (SR 25)

Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines Fahrzeuges behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann.
Sie müssen, wenn es die Umstände erfordern, frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um genügend Raum für die sichere Durchfahrt des anderen Fahrzeugs zu lassen.

Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot? (SR 46)

In engen Fahrwassern,

auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes (VTG) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.

Wie sind Fahrwasser in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung im Sinne der KVR eingestuft? (SR 53)

Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.