Lichterführung und Signalkörper nach KVR
In den Kollisionsverhütungsregeln ist festgelegt, welche Lichter von Fahrzeugen gezeigt werden müssen. Damit soll es möglich sein, im Dunkeln und bei verminderter Sicht zu erkennen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und in welchem Winkel die Fahrzeuge zueinander stehen. Denn daraus ergibt sich ja dann, wer Kurshalter ist und wer ausweicht. Die Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gezeigt werden, und außerhalb dieser Zeiten bei verminderter Sicht. (SR 17)
Der Rest dieses Abschnitts ist im Wesentlichen eine Wiederholung des Stoffs aus dem SBF See. Also wenn ihr darin noch fit seid, könnt ihr direkt ans Ende der Seite scrollen.
Hier ist die Definition für verminderte Sicht aus den KVR: “Der Ausdruck „verminderte Sicht“ bezeichnet jeden Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.”
Um die Kurse der anderen Fahrzeuge in der Dunkelheit besser abschätzen zu können, sind die Abstrahlwinkel der Lichter genau festgelegt:
Topplichter sind weiß und überstrahlen 225°, also von Vorne gesehen 112,5° nach Steuerbord und 112,5° nach Backbord.
Seitenlichter überstrahlen von vorne einen Bogen von jeweils 112,5° nach Steuerbord (grün) und Backbord (rot).
Hecklichter sind weiß und überstrahlen einen Bogen von 135°, von genau achtern also jeweils 67,5° nach Steuerbord und 67,5° nach Backbord.
Schauen wir uns zunächst den Standardfall an, ein Maschinenfahrzeug in Fahrt
Übrigens, der Begriff “in Fahrt” wird hier noch einige Male auftauchen. “In Fahrt” bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Es bedeutet nicht, dass dieses Fahrzeug tatsächlich fährt. Ein Segelboot in der Flaute beispielsweise befindet sich “in Fahrt”. Ein Motorboot, dass mit ausgeschaltetem Motor rumdümpelt, während die Besatzung eine Badepause macht, befindet sich rechtlich gesehen ebenfalls “in Fahrt”.
Verwechslungsgefahr besteht mit dem Begriff “Fahrt durchs Wasser”. Ein Fahrzeug macht Fahrt durchs Wasser, wenn die Maschine läuft und die Schraube bewegt wird (oder welche sonstige Art von Kraftübertragung auf das Wasser eben stattfindet). Also, ein Fahrzeug kann sich in Fahrt befinden, ohne Fahrt durchs Wasser zu machen. Andersherum aber nicht: ein Fahrzeug, dass Fahrt durchs Wasser macht, befindet sich immer in Fahrt. (Ok, rein theoretisch könnte man bei einem im Hafen festgemachten Fahrzeug den Motor starten und einkuppeln, aber solche wenig plausiblen Sonderfälle abzuhandeln, würde den Gesetzestext unnötig aufblähen.)
Hinweis zum Lernen: leider führt hier kein Weg am Auswendiglernen vorbei, aber versucht am besten, ein Schema zu erkennen oder euch Eselsbrücken zu bauen. Zum Beispiel ist eine grobe Regel: je größer ein Schiff ist, desto mehr Lichter. Wie gesagt, eine grobe Regel. Es liegt vor allem daran, dass es für kleine Fahrzeuge Erleichterungen gibt, also eine Art vereinfachte Lichterführung. Und eigentlich kennt ihr ja einiges schon vom SBF See.
Maschinenfahrzeuge in Fahrt
Maschinenfahrzeuge in Fahrt (also auch Segler unter Motor), zeigen bei Dunkelheit ein weißes Topplicht, die Seitenlichter und das Hecklicht. Bei weniger als 50m Länge reicht das eine Topplicht, aber ein zweites darf gezeigt werden. Das zweite Topplicht müsste weiter achtern sein als das erste und es müsste weiter oben angebracht sein. Ab 50 m Länge muss ein zweites Topplicht geführt werden. Bei Fahrzeugen mit zwei Topplichtern, können wir also sagen, dass sie wahrscheinlich über 50 m lang sind.
Quelle: https://www.elwis.de/
Quelle: https://www.elwis.de/
Viele Motorboote, insbesondere Sportboote, sind aber deutlich kleiner als 50 m. Für diese Fahrzeuge sind Erleichterungen vorgesehen. Motorboote unter 12 m Länge können anstelle von Topplicht und Hecklicht ein weißes Rundumlicht führen. Sie dürften außerdem die beiden Seitenlichter als Zweifarbenlaterne führen. Hier wird klar, warum das eine Erleichterung ist, denn dadurch reduziert sich der Stromverbrauch direkt um 50%, schließlich sind es dann nur noch 2 Leuchtkörper.
Quelle: https://www.elwis.de/
Weitere Erleichterung gibt es für die ganz kleinen Motorboote. Unter 7 m Länge und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 7 kn, geht es auch ohne die Zweifahrbenlaterne. Die KVR sagt nämlich für diese Fahrzeuge: “… und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen”. Übrig bleibt also lediglich das weiße Rundumlicht. Klingt erstmal gut, aber erzeugt Verwechslungsgefahr. Denn wenn man in kompletter Dunkelheit ein einzelnes weißes Licht sieht, kann man nicht sicher sein, was es ist. Es bedeutet natürlich umgekehrt, dass es sich die Besitzer von kleinen Motorbooten doppelt und dreifach überlegen sollten, ob sie mit ihrem Fahrzeug in der Dunkelheit unterwegs sein wollen, wenn es so schwach beleuchtet ist. Vielleicht lieber im Hafen bleiben, bis es hell wird.
Reality Check
Die vereinfachte Lichterführung der kleinen Sportboote ist historisch bedingt. Als die KVR geschaffen wurden, also vor über 50 Jahren, waren die kleinen Boote sehr einfach ausgestattet. Die Batterien und Lichter waren viel schwächer als heute. Man wollte damals den Betreibern der kleinen Boote nicht zumuten, ihr Boot beispielsweise komplett zu verkabeln, nur um die Lichter zeigen zu können. Außerdem waren die Lichter damals echte Stromfresser. Heutzutage sind die Lichter viel sparsamer und es gibt auf den vermeintlich kleinen Booten ganz andere Stromfresser. Motorboote im Bereich 8-12 m haben üblicherweise einen Kühlschrank an Bord, evtl. eine Klimaanlage, Fernsehen, Waschmaschine, mobiles Internet und so weiter. Da fallen die paar Lichter wirklich nicht mehr ins Gewicht, zumal die Batterie-Technologie enorme Fortschritte gemacht hat. Es wäre daher an der Zeit, die KVR dahingehend zu ändern, dass auch die kleinen Fahrzeuge die vollständigen Lichter führen müssen.
Als nächstes schauen wir uns die Lichterführung von Segelfahrzeugen in Fahrt an.
Lernkontrolle
Die Fragen, hinter denen ein Kürzel in Klammern steht, sind offizielle Prüfungsfragen.
Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten? (SR 17)
Die Lichter müssen geführt werden
- zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang,
- bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Ab welcher Bootslänge ist das 2. Toplicht für Maschinenfahrzeuge vorgeschrieben?
Ab 50 m.
Welche Maschinenfahrzeuge dürfen anstelle des Toplichts und des Hecklichts ein weißes Rundumlicht führen?
Maschinenfahrzeuge unter 12 m Länge


