SKS Theorie (Fragenteil)

Startseite 9 SKS Theorie 9 Schifffahrtsrecht (SKS) 9 Lichterführung und Signalkörper von manövrierbehinderten Fahrzeugen

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Lichterführung und Signalkörper von manövrierbehinderten Fahrzeugen

Zur Erinnerung: Manövierbehinderung bezeichnet einen Zustand, in dem ein Fahrzeug aufgrund seiner Arbeit nicht in der Lage ist, wie vorgeschrieben auszuweichen. (SR 9) Also müssen die anderen ausweichen. Damit die Manövrierbehinderung von anderen Fahrzeugen aus gut erkannt werden kann, kennzeichnet sich das manövrierbehinderte Fahrzeug entsprechend.

Bei Tage zeigt es Ball – Rhombus – Ball übereinander. (SR 15)

In der Nacht führt es Rundumlichter in den Farben rot-weiß-rot senkrecht übereinander. (SR 41)

Segelboot GPS Kartenplotter

Quelle: https://www.elwis.de/

Segelboot GPS Kartenplotter

Quelle: https://www.elwis.de/

Falls das manövrierbehinderte Fahrzeug Fahrt durchs Wasser macht, zeigt es zusätzlich zu den Rundumlichtern Rot-Weiß-Rot außerdem ein Topplicht (oder mehrere Topplichter) sowie Seitenlichter und ein Hecklicht. Wenn es vor Anker liegt, führt es zusätzlich zu den unter den vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern die Ankerlichter (bzw. den Ankerball). (SR 14) Zu den Lichtern und Signalkörpern von Ankerliegern kommen wir später noch.

Auch hier gilt, wie schon bei den manövrierunfähigen Fahrzeugen: “Fahrzeuge von weniger als 12 Meter Länge, mit Ausnahme solcher Fahrzeuge, die Taucherarbeiten durchführen, brauchen die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper nicht zu führen”, laut KVR. Wenn euer Boot länger ist, sollten also diese Signalkörper und Lichter an Bord sein.

Bei Manövrierbehinderung geht es immer um reguläre Arbeiten, die mit dem Fahrzeug ausgeführt werden, zum Beispiel das Ausbaggern der Fahrrinne. Oft stellt das Fahrzeug dabei selbst eine Behinderung für den restlichen Verkehr da. Dazu heißt es in den KVR: “Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, muss die unter Buchstabe b Ziffern i, ii und iii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen (also Tag Ball-Rhombus-Ball und nachts Rot-Weiß-Rot), bei Behinderung außerdem zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle senkrecht übereinander, um die Seite anzuzeigen, an der die Behinderung besteht und zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben senkrecht übereinander, um die Passierseite für ein anderes Fahrzeug anzuzeigen. (SR 77, SR 78) Hier ein Bild wie sowas aussehen würde:

Segelboot GPS Kartenplotter

Quelle: https://www.elwis.de/

Segelboot GPS Kartenplotter

Quelle: https://www.elwis.de/

Als nächstes schauen wir uns die Lichterführung von tiefgangbehinderten Fahrzeugen an.

Lernkontrolle

Die Fragen, hinter denen ein Kürzel in Klammern steht, sind offizielle Prüfungsfragen.

Was ist ein "manövrierbehindertes Fahrzeug"? (SR 9)

Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Wie sind manövrierbehinderte und manövrierunfähige Fahrzeuge am Tage bezeichnet? (SR 15)

Manövrierbehinderte Fahrzeuge:
Ball-Rhombus-Ball senkrecht übereinander.

Manövrierunfähige Fahrzeuge:
zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.

Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen 1. ohne Fahrt durchs Wasser (FdW), 2. mit FdW, 3. vor Anker? (SR 14)

Ohne FdW:
rot-weiß-rot senkrecht übereinander.

Mit FdW:
rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht.

Vor Anker:
rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Ab welcher Länge müssen Sportfahrzeuge mit den Lichtern/Signalkörpern ausgerüstet sein, die bei Manövrierunfähigkeit zu setzen sind? (SR 12)
Fahrzeuge ab 12 m Länge.