Lichterführung und Signalkörper von Segelfahrzeugen
Für die Ausweichregeln ist sehr wichtig, Segelboote von Motorbooten zu unterscheiden. Deshalb führen Segelboote nachts (und bei schlechter Sicht) andere Lichter als Motorboote. Bei Segelbooten wird aber, ähnlich wie bei Motorbooten, je nach Länge unterschieden.
Zunächst geben die KVR vor, dass Segelboote unabhängig von ihrer Länge die Seitenlichter und ein Hecklicht führen müssen. Also kein Topplicht – so lässt es sich von Maschinenfahrzeugen gut unterscheiden. Dann kommen die Erleichterungen für kleine Boote: Segelfahrzeuge unter 20 m Länge – und das ist ja die Größe, die wir Sportbootfahrer üblicherweise fahren – dürfen die Seitenlichter als Zweifarbenlaterne führen. Sie dürften sogar die Seitenlichter und das Hecklich gemeinsam in einer Dreifarbenlaterne führen.
Quelle: https://www.elwis.de/
Und es gibt noch eine Sonderregel für Segelfahrzeuge. Denn das Problem mit den Seitenlichtern ist, dass seitlich am Boot befestigt sind. Wenn wir also mit viel Schräglage segeln, haben die Seitenlichter ebenfalls Schräglage und sind nicht mehr so gut zu erkennen. Daher dürfen Segelfahrzeuge an der Mastspitze zwei Rundumlichter führen, das obere rot und das untere grün (allerdings nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne, also entweder oder). Die Rundumlichter oben am Mast sind auch bei starker Schräglage gut zu sehen.
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Für die ganz kleinen Segelboote, genau genommen weniger als 7 m Länge, gibt es die Erleichterung, dass sie lediglich ein weißes Rundumlicht als Handlampe zeigen müssen. Ähnlich wie bei den ganz kleinen Motorbooten ist das in der Praxis allerdings problematisch, weil Verwechslungsgefahr besteht und das einzelne Licht je nach Blickwinkel von den Segeln abgedeckt sein kann.
Segelboote, die unter Motor fahren, müssen nachts die Lichter der Maschinenfahrzeuge entsprechender Größe führen, egal ob sie zusätzlich die Segel gesetzt haben oder nicht. Am Tage muss ein Segelboot, bei dem zusätzlich der Motor läuft, den sogenannten Motorkegel zeigen. Das ist ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten. Man befestigt ihn im Vorschiff, z.B. am Vorstag oder am Spifall oder dergleichen. (SR 16)
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Reality Check
Segelyachten haben nahezu alle einen eingebauten Motor, können also auch als Maschinenfahrzeug unterwegs sein. Auf der Schalttafel – normalerweise in der Nähe des Navi-Tisches – müsste es dann die Möglichkeit geben, entweder die Lichter eines Segelbootes oder die eines Motorbootes einzuschalten. Die Beschriftung kann von Boot zu Boot unterschiedlich sein, aber es sollte immer klar sein, welcher Schalter für welche Lichterführung gedacht ist. Wenn man selten bei Dunkelheit unterwegs ist, vergisst man leicht mal, die Lichter umzustellen, wenn man den Motor startet oder abschaltet. Vielleicht hilft euch ein kleiner Aufkleber (”Motorlichter an?”), den ihr in der Nähe des Startknopfes für den Motor anbringt.
Als nächstes schauen wir uns die Lichterführung von manövrierunfähigen Fahrzeugen an.
Lernkontrolle
Die Fragen, hinter denen ein Kürzel in Klammern steht, sind offizielle Prüfungsfragen.
Wie müssen Sie Ihr Fahrzeug unter Segel bei Tage und bei Nacht kennzeichnen, wenn Sie gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren? (SR 16)
Bei Nacht Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe,
bei Tage einen Kegel – Spitze unten – im Vorschiff gut sichtbar.


