SKS Theorie (Fragenteil)

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Ausweichregeln unterschiedlicher Fahrzeuge

In den Kollisionsverhütungsregeln ist eine Hierarchie, also eine Art Rangfolge, der unterschiedlichen Fahrzeuge festgelegt. Diese Rangfolge gilt nur in 3 Situationen NICHT, nämlich:

  1. In engen Fahrwassern (dazu kommen wir später noch)
  2. In Verkehrstrennungsgebieten (auch das klären wir später)
  3. Beim Überholen, denn da gilt: der Überholer weicht immer aus. Egal wer es selbst ist und was das andere Fahrzeug ist. Der Überholer weicht immer aus. Als Überholer gilt, wer sich einem anderen Fahrzeug aus dessen Hecksektor nähert, aber dazu später mehr.

Ok, aber abgesehen von diesen 3 oben genannten Situationen, haben die Fahrzeuge die folgende Rangfolge, die ich hier leicht vereinfacht wiedergebe:

1. Stufe: Manövierunfähige und manövrierbehinderte Fahrzeuge
Diese Fahrzeuge sind nicht ausweichpflichtig.

2. Stufe: fischende Fahrzeuge
Die Fischer sollten den manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen ausweichen.

3. Stufe: Segelfahrzeuge
Segler sollten den Fischern ausweichen (genauer gesagt: den fischenden Fahrzeugen), außerdem natürlich den manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen (SR 44)

4. Stufe: Maschinenfahrzeuge
Motorbetriebene Fahrzeuge sollten den Seglern ausweichen, den Fischern auch, außerdem natürlich den manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen (SR 50)

Mit dieser Rangfolge ist eigentlich klar geregelt, wie Ausweichsituationen mit unterschiedlichen Fahrzeugen zu klären sind.

Und was ist mit den tiefgangbehinderten Fahrzeugen? Sie sind nicht Teil dieser Rangfolge, aber in den KVR stehen dazu 2 Sätze: i) Jedes Fahrzeug mit Ausnahme eines manövrierunfähigen oder manövrierbehinderten muss, sofern die Umstände es zulassen, vermeiden, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs zu behindern, das Signale nach Regel 28 zeigt [also sich als tiefgangbehindert zu erkennen gibt].
ii) Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug muss unter Berücksichtigung seines besonderen Zustands mit besonderer Vorsicht navigieren.

Aber selbstverständlich kommt es häufig zu Situationen zwischen gleichrangigen Fahrzeugen. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns deshalb die dafür vorgesehenen Regeln an.

Lernkontrolle

Die Fragen, hinter denen ein Kürzel in Klammern steht, sind offizielle Prüfungsfragen.

Welchen Fahrzeugen muss ein Segelfahrzeug ausweichen? (SR 44)
  1. Einem manövrierunfähigen Fahrzeug,
  2. einem manövrierbehinderten Fahrzeug,
  3. einem fischenden Fahrzeug,
  4. ggf. einem anderen Segelfahrzeug, abhängig von der Segelstellung in Bezug auf den Wind.
Welchen Fahrzeugen muss eine Motoryacht ausweichen? (SR 50)
  1. Manövrierunfähigen Fahrzeugen,
  2. manövrierbehinderten Fahrzeugen,
  3. fischenden Fahrzeugen,
  4. Segelfahrzeugen,
  5. ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.